Anmeldung

Aufnahmebedingungen

Es gelten die allgemeinen Aufnahmebedingungen der Fachschule für Sozialpädagogik.
Geben Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung an, dass Sie in die Spezialklasse Erlebnispädagogik wollen

Kosten

Es entstehen Teilnahmekosten in Höhe von durchschnittlich 200 Euro pro Schuljahr / Schüler/innen für externe Trainerhonorare und Modulahrten

Ausbildungsdauer und Abschluss

Sie erwerben in drei Jahren den Berufsabschluss einer Staatlich anerkannten Erzieherin oder eines Staatlich anerkannten Erziehers.
Zusätzlich erhalten Sie nach erfolgreicher Absolvierung der speziellen Ausbildungsinhalte Zertifikate und Bestätigungen für die Spezialisierung Erlebnispädagogik.

Ausbildung an der Jane-Addams-Schule

In der Fachschule für Sozialpädagogik erhalten Sie die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher im Vollzeitstudium oder berufsbegleitend in einem Teilzeitstudium.
Die Aufgaben von Erzieherinnen und Erziehern sind sehr vielfältig, abwechslungsreich und unterscheiden sich je nach der Art der Einrichtung und nach der Altersgruppe. Der Berufsabschluss qualifiziert zu Tätigkeiten in allen sozialpädagogischen Bereichen.
So arbeiten Erzieherinnen und Erzieher mit Kindern und Jugendlichen u.a. in Kindertagesstätten, in Ganztagsschulen und Integrationsklassen, in Häusern der Jugend, in Kinder- und Jugendheimen, in Wohngruppen, in Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen/Behinderte, in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Kliniken, Kurheimen …).
Zum Schuljahr 2003/2004 wurde eine neue Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher im Land Berlin eingeführt, die in allen Bundesländern und anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft als gleichwertig mit den dort vergleichbaren Ausbildungen anerkannt wird.
Am Ende der Ausbildung ist von jedem Absolventen persönlich die staatliche Anerkennung bei der entsprechenden Stelle der Senatsverwaltung zu beantragen.

Finanzielle Förderung

Da das OSZ Sozialwesen II eine staatliche Schule ist, wird kein Schulgeld erhoben.
Grundsätzlich kann die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) finanziell gefördert werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Amt für Ausbildungsförderung im jeweils zuständigen Wohnbezirk.