Aufnahmebedingungen
Es gelten die allgemeinen Aufnahmebedingungen der Fachschule für Sozialpädagogik.
Geben Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung an, dass Sie in die Spezialklasse Erlebnispädagogik wollen
Kosten
Es entstehen Teilnahmekosten in Höhe von durchschnittlich 200 Euro pro Schuljahr / Schüler/innen für externe Trainerhonorare und Modulahrten
Ausbildungsdauer und Abschluss
Sie erwerben in drei Jahren den Berufsabschluss einer Staatlich anerkannten Erzieherin oder eines Staatlich anerkannten Erziehers.
Zusätzlich erhalten Sie nach erfolgreicher Absolvierung der speziellen Ausbildungsinhalte Zertifikate und Bestätigungen für die Spezialisierung Erlebnispädagogik.
Ausbildung an der Jane-Addams-Schule
In der Fachschule für Sozialpädagogik erhalten
Sie die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher im Vollzeitstudium
oder berufsbegleitend in einem Teilzeitstudium.
Die Aufgaben von
Erzieherinnen und Erziehern sind sehr vielfältig, abwechslungsreich und
unterscheiden sich je nach der Art der Einrichtung und nach der
Altersgruppe. Der Berufsabschluss qualifiziert zu Tätigkeiten in allen
sozialpädagogischen Bereichen.
So arbeiten Erzieherinnen und Erzieher
mit Kindern und Jugendlichen u.a. in Kindertagesstätten, in
Ganztagsschulen und Integrationsklassen, in Häusern der Jugend, in
Kinder- und Jugendheimen, in Wohngruppen, in Einrichtungen für Menschen
mit besonderen Bedürfnissen/Behinderte, in Einrichtungen des
Gesundheitswesens (Kliniken, Kurheimen …).
Zum Schuljahr 2003/2004
wurde eine neue Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher im Land
Berlin eingeführt, die in allen Bundesländern und anderen Ländern der
Europäischen Gemeinschaft als gleichwertig mit den dort vergleichbaren
Ausbildungen anerkannt wird.
Am Ende der Ausbildung ist von jedem
Absolventen persönlich die staatliche Anerkennung bei der entsprechenden
Stelle der Senatsverwaltung zu beantragen.
Finanzielle Förderung
Da das OSZ Sozialwesen II eine staatliche Schule ist, wird kein Schulgeld erhoben.
Grundsätzlich kann die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) finanziell gefördert werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Amt für Ausbildungsförderung im jeweils zuständigen Wohnbezirk.